Auschwitz-Tattoo illegal: Haftstrafe bestätigt

Auschwitz-Tattoo illegal: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat die Haftstrafe gegen einen NPD-Politiker wegen seines öffentlich gezeigten Auschwitz-Tattoos (Tätowierung in Form eines Umrisses des KZ Auschwitz) und dem Spruch „Jedem das Seine“ bestätigt. Der 28-jährige NPD-Kreistagsabgeordnete hatte im November 2015 seine KZ-Tätowierung in einem öffentlichen Schwimmbad gezeigt. Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte ihn deshalb zunächst zu einer Weiterlesen…