Aloha-Tattoo: Streit geht in die 3. Runde

„Aloha“ als Schriftzug wollte sich einem bayerische Kriminalpolizist als Erinnerung an seine Hochzeitsreise nach Hawaii tätowieren lassen. Wegen der eher altmodischen Ansichten der Polizeiführung in Bayern fragte er dafür offiziell um Erlaubnis an. Diese wurde verweigert. Dagegen klagte der Polizist aus Bayern (wir berichteten).

Recht
Wird es im Aloha-Streit Gerechtigkeit geben?

Der Kriminalpolizist namens Jürgen Prichta, 43, kämpft seit nunmehr sechs Jahren um sein Wunsch-Tattoo „Aloha“. Bislang leider erfolglos. Sowohl das Verwaltungsgericht Ansbach als auch der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz wiesen seine Klage ab. Wie Spiegel Online berichtet, hat Polizist Prichta gegen das Berufungsurteil Revision eingelegt. Nun muss sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Wunsch nach einem Aloha-Tattoo und dem Bayerischen Beamtenrecht befassen.

Worum geht es?

„Aloha“ ist ein hawaiianischer Liebes-Gruß. Er wird zur Begrüßung und zum Abscheid verwendet. Für den Polizisten Prichta soll er vor allem eine Erinnerung an seine Flitterwochen sein. Doch vor seinem Wunsch steht die Auslegung des Artikel 75 Abs. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes durch den Staat Bayern.

„Soweit es das Amt erfordert, kann die oberste Dienstbehörde nähere Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen treffen. Dazu zählen auch Haar- und Barttracht sowie sonstige sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale.“

Bayern sorgt sich um „eine Minderung des Ansehens“ des Polizisten durch ein „Aloha“-Tattoo im Einsatz, „gerade bei Einsätzen, bei denen Ge- oder Verbote zwangsweise durchgesetzt werden müssen„.

Wir finden: Unzeitgemäß & übertrieben

Es bestehen gute Gründe, Tätowierungen von so genannten „Respektspersonen“ besonders zu betrachten. Polizistinnen und Polizisten z. B. mit Tätowierungen verfassungswidriger Abzeichen und Organisationen dürfen nicht sein. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine neutrale & auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Polizei darf nicht untergraben werden. Deshalb aber selbst freundliche und grüßende Tätowierungen wie „Aloha“ zu verbieten, geht zu weit. Dadurch wird das Ansehen der Person das Vertrauen in die Neutralität in keiner Weise untergraben.

Wie siehst du das? Rede mit!

  • Hat ein Polizist mit einem freundlichen Tattoo wie „Aloha“ keine Authorität?
  • Sind Letterings & Tattoos mit Schrift No-Gos bei „Respektspersonen“?
  • Sollten sich Polizistinnen & Polizisten tätowieren lassen dürfen, wie alle anderen Bürgerinnen & Bürger?

Wir sind gespannt auf deine Meinung!

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