Thema Tattoo-Entfernung – es ändert sich Einiges! Tattoos dürfen bald nur noch von Ärzten entfernt werden. Das haben Bundesregierung und Bundesrat beschlossen. Bei einer umfassenden Neuregelung des Strahlenschutzgesetzes kam es zu der Änderung. Der Bundesrat hat den geplanten Entwurf der Bundesregierung in wesentlichen Punkten entschärft. Der Bundesrat will betroffenen Tattoos-Entfernern die Übergangszeit erleichtern.
Hintergrund: Reform des Strahlenschutzgesetzes
Dies ist die erste Regelung überhaupt zu Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Das heißt, Tattoo-Entfernung ist davon ebenso betroffen wie die von Permanent-Makeup. Die Tattoo-Entfernung soll in Zukunft Ärzten vorbehalten sein. Grund: Gewährleistung & Kontrolle umfassender Sicherheit der verwendeten Geräte. Da misstraut man offenbar Beauty Lounges und Tattoo Studios. Entgegen dem Entwurf der Bundesregierung soll es allerdings sämtlichen approbierten Ärzten gestattet sein, Tattoos zu entfernen, nicht nur plastischen Chirurgen und Dermatologen. Zukünftig dürfe also nicht nur Hautärzte, sondern z. B. auch Zahnärzte, Orthopäden, Neurologen & Augenärzte als Zusatz-Service Tattoo-Entfernung anbieten, während man Tattoo-Experten nicht vertraut – what could possibly go wrong…?
Längere Übergangsfrist für Tattoo-Entfernung
Es mag für betroffene Tattoo Studios & Artists ein schwacher Trost sein: Aber immerhin beschloss der Bundesrat auch eine längere Übergangsfrist. Weite Teile der Verordnung treten bereits zum 31.12.2018 in Kraft. Der Teil, der die Tattoo-Entfernung betrifft, soll erst Ende des Jahres 2020 anwendbar sein. Somit treten über zwei Jahre Übergangsfrist an Stelle der von der Bundesregierung erwünschten drei Monate.
Weitere Änderungen im Strahlenschutzgesetz
Die weiteren Änderungen im Strahlenschutzgesetz betreffen vor allem den Arbeitsschutz und den medizinischen Strahlenschutz sowie allgemeine Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor natürlichen oder künstlichen Strahlen, die Krankheiten hervorrufen können.
Cover-ups nicht betroffen
Da es hier um eine Regelung von Laserstrahlen u. ä. zur Entfernung von Tattoos im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes geht, sind so genannte Cover-ups, also das Überdecken alter Tattoos mit neuen Tattoos nicht betroffen, da dabei keine Laserstrahlen u. ä. zum Einsatz kommen. Insofern können sich Tattoos Studios und Artists also entspannt zurücklehnen. Cover-ups dürfen weiterhin gemacht werden.
Unsicher wg. Tattoo-Entfernung? Sprich uns an!
Wenn du bisher Tattoos entfernt hast und nun unsicher bist, inwiefern die Leistung Tattoo-Entfernung als Tattoo Studio oder Artist in Zukunft noch weiter angeboten weren darf , sprich uns an! Wir sind Rechtsanwälte mit jahrelanger praktischer Erfahrung in Bereichen, die Tattoo Studios & Artists betreffen und können dir raten, wie du in diesem Fall am besten vorgehst.
(Autorin: Corinna Bernauer mit Lars Rieck)