CDU-Antrag für Lockerung der Tattoo-Regeln bei Polizei Hamburg scheitert

Ein Backpiece-Tattoo einer Computerspiel-Figur mit Kapuze und Schusswaffe

Seit vielen Jahrzehnten haben Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst ein Problem. Sind sie an sichtbaren Körperstellen tätowiert, kann schon dies reichen, um nicht in den Polizeidienst eingestellt zu werden. Es muss sich nicht einmal um aggressive, verstörende oder z. B. politisch kontroverse Tattoos handeln.

Polizei Hamburg strikt

Besonders strikt ist die Hamburger Polizei. Damit verkleinert sie aber die mögliche Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeidienst. Dies ist ein Problem in Zeiten allgemeinen Personalmangels wegen sinkender Bewerbungszahlen und durchschnittlich sinkender körperlicher Fitness.

Bewerbungsmangel

Die Hamburger CDU-Fraktion brachte deshalb einen Antrag in die Hamburgische Bürgerschaft, das Landesparlament in Hamburg, ein. Der Senat möge prüfen, ob die Vorgaben zu Tattoos im Rahmen der Einstellung bei der Polizei Hamburg gelockert werden können. Von aus dem Prüfauftrag resultierenden Lockerungen versprach sich die CDU-Fraktion wieder wachsende Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Den Wortlaut des Antrags findest du hier.

Tu felix Austria

Zur Begründung bezog sich die Hamburger CDU auch auf Österreich. Dort wurden die Regelungen für Tattoos im Juni 2023 gelockert. Tattoos an sichtbaren Stellen, selbst an Händen und Fingern, sind mittlerweile für Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst in Österreich erlaubt. Mehr zu den Lockerungen in Österreich findest du hier.

Gegen Vorurteile

Die CDU-Fraktion bezweifelte auch, dass sichtbare Tattoos eigentlich persönlich und charakterlich geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bewerbungspool ausschließen sollten. Dies sei weder im Hinblick auf das Neutralitätsgebot noch die amtliche Funktion von Polizeibeamtinnen und -beamten oder dass von der Bevölkerung entgegengebrachte Vertrauen gerechtfertigt. Im Rahmen der Lockerung soll es gleichwohl möglich bleiben, Bewerberinnen und Bewerber mit verfassungsfeindlichen oder extremistischen Tattoos abzulehnen.

Tattooverbot in Bayern

Das Thema schlägt immer wieder hohe Wellen, insbesondere im Polizeidienst und bei der Bundeswehr. Vor einigen Monaten hatte ein Kriminalkommissar aus Bayern für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Im aktiven Polizeidienst wollte er sich an sichtbarer Stelle tätowieren lassen und bat um Erlaubnis dafür. Das Tattoo sollte Ihnen an seine Hochzeitsreise nach Hawaii erinnern und war somit weder besonders aggressiv noch politisch kontrovers o. ä. Dennoch wurde ihm die Erlaubnis hierfür versagt. Er klagte dagegen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Eine Zusammenfassung des Verfahrens findest du hier.

Ablehnung durch Rot-Grün

Der Antrag der CDU-Fraktion wurde jedoch am 27.09.2023 von der regierenden rot-grünen Koalitionsmehrheit in der Bürgerschaft abgelehnt. Aus Koalitionskreisen heißt es, dass ohnehin bereits an einer Neuregelung der diesbezüglichen Regelungen gearbeitet werde, also nichts mehr geprüft werden müsse. Wann in etwa mit einer Neuregelung für Bewerbungen bei der Polizei Hamburg zu rechnen ist, konnten wir leider bislang nicht in Erfahrung bringen. Für Bewerbungen bei der Hamburger Polizei bleibt es damit bis auf Weiteres bei den strikten Regelungen.

Unser Kommentar

Die Ablehnung des CDU-Antrags klingt zunächst wie ein Schlag vor den Kopf aller tätowierten Interessenten für den Polizeiberuf und auch die bereits aktiven Polizeibeamtinnen und -beamten. Der uns mitgeteilte Grund für die Ablehnung lässt jedoch auf eine baldige Neuregelung im Sinne des Antrags hoffen. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf. Die derzeitigen Regelungen sind unzeitgemäß und verschrecken die ohnehin knappen Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst in Hamburg. Auch Polizistinnen und Polizisten sollen die Gesellschaft widerspiegeln. Ein nicht unwesentlicher Teil dieser Gesellschaft ist mittlerweile tätowiert. Verfahren gegen offensichtlich mit rechtsextremistischen Tätowierungen ausgestattete Rechtsreferendare und ähnliche Fälle zeigen jedoch, dass die Möglichkeit verbleiben muss, derartige Bewerbungen für den Polizeidienst ausschließen zu können. [LR]

Unser Appell

Komm in die Pötte, Hamburg! Das Beispiel Österreich zeigt, wie es gehen kann.

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