KSK – Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 18. Juni 2020, Az. S 48 KR 1921/19
Ein Tätowiererin aus Hamburg verklagte die KSK erfolgreich auf Aufnahme. Hier findest du die Entscheidungsgründe des Urteils. Weiterlesen…
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Ein Urteil aus Hamburg macht der weiter um die längst fällige Anerkennung als Kunstform ringenden Tattoo-Branche Hoffnung. Heute Mittag entschied das Sozialgericht Hamburg, dass die Künstlersozialkasse (KSK) die Klägerin vollständig und mit allen Umsätzen auch rückwirkend seit Antragstellung aufnehmen und versichern muss. Weiterlesen…