Sozialgericht Hamburg: Tattoo Artist gewinnt gegen KSK!

Ein Urteil aus Hamburg macht der weiter um die längst fällige Anerkennung als Kunstform ringenden Tattoo-Branche Hoffnung. Heute Mittag entschied das Sozialgericht Hamburg, dass die Künstlersozialkasse (KSK) die Klägerin vollständig und mit allen Umsätzen auch rückwirkend seit Antragstellung aufnehmen und versichern muss. Weiterlesen…