BSG-Urteil vom 27.06.2024 – Az. B 3 KS 1/23 R: Tätowiererin muss von Künstlersozialkasse aufgenommen werden!
Die Frage, ob Tattoos als Werke der bildenden Kunst angesehen werden können, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies liegt nicht zuletzt an einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das die Einordnung von Tätowierer*innen in die Künstlersozialkasse (KSK) zum Thema hatte. Weiterlesen…