Bundessozialgericht: Tattoo-Designer sind keine Künstler – oder doch?

1. Eine Tätigkeit mit kreativer Komponente, deren Schwerpunkt aber auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten liegt, ist keine Kunstausübung im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts, sondern handwerklicher Natur, auch wenn es sich nicht um ein in der Handwerksordnung verzeichnetes Handwerk handelt. 2. Zur Künstlereigenschaft von Tätowierern. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2007, Az. B 3 KS 2/07 R Tatbestand Der Kläger Weiterlesen…