„Tattoo Apotheke“ für Apotheke nicht irreführend
Die Bezeichnung „Tattoo Apotheke“ für eine Online-Apotheke ist auch dann nicht irreführend, wenn diese keine Leistungen eines Tätowierers anbietet. OLG Köln, Urt. v. 22.02.2017 – Az.: 6 U 101/16 Die Beklagte tritt unter der Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ im Internet auf. Unter der Domain „www.tattoo-apotheke.de“ bietet sie Arzneimittel und Kosmetika an, die im Zusammenhang mit der Pflege, insbesondere Weiterlesen…