BVerwG: Kein „Aloha“-Tattoo für Polizisten aus Bayern
Das Bayerische Beamtengesetz untersagt Polizeibeamten, sich im sichtbaren Körperbereich, d.h. konkret an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen, tätowieren zu lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 14. Mai 2020 entschieden. Weiterlesen…