Polizeibeamter wg. Tattoos & Hitlergruß rechtmäßig entlassen
Am 17. November 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass ein Beamter mit Tätowierungen verfassungswidrigem Inhalts, der zudem u. a. noch den sog. Hitlergruß zeigte, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann. Der Polizeibeamte stand als Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9) im Dienst des Landes Berlin. 2007 leitete die zuständige Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren ein. Vorwurf: Der Polizist Weiterlesen…