
Polizeibeamter wg. Tattoos & Hitlergruß rechtmäßig entlassen
Am 17. November 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass ein Beamter mit Tätowierungen verfassungswidrigem Inhalts, der zudem u. a. noch den sog. Hitlergruß zeigte, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann. Weiterlesen…