Sozialgericht Hamburg: Tattoo Artist gewinnt gegen KSK!

Ein Urteil aus Hamburg macht der weiter um die längst fällige Anerkennung als Kunstform ringenden Tattoo-Branche Hoffnung. Heute Mittag entschied das Sozialgericht Hamburg, dass die Künstlersozialkasse (KSK) die Klägerin vollständig und mit allen Umsätzen auch rückwirkend seit Antragstellung aufnehmen und versichern muss. Weiterlesen…

Bundessozialgericht: Tattoo-Designer sind keine Künstler – oder doch?

1. Eine Tätigkeit mit kreativer Komponente, deren Schwerpunkt aber auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten liegt, ist keine Kunstausübung im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts, sondern handwerklicher Natur, auch wenn es sich nicht um ein in der Handwerksordnung verzeichnetes Handwerk handelt. 2. Zur Künstlereigenschaft von Tätowierern. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2007, Az. B 3 KS 2/07 R Tatbestand Der Kläger Weiterlesen…