Sozialgericht Hamburg: Erneut gewinnt Tattoo-Künstlerin gegen die KSK!
Am 9. Juni 2022 entschied die Kammer 48 des Sozialgerichts Hamburg zugunsten einer Tattoo-Künstlerin und Illustratorin. Weiterlesen…
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Am 9. Juni 2022 entschied die Kammer 48 des Sozialgerichts Hamburg zugunsten einer Tattoo-Künstlerin und Illustratorin. Weiterlesen…
Volltext des Urteils des Sozialgericht Hamburg. Die KSK muss eine Tätowiererin aus Hamburg aufnehmen. Weiterlesen…
Ein Tätowiererin aus Hamburg verklagte die KSK erfolgreich auf Aufnahme. Hier findest du die Entscheidungsgründe des Urteils. Weiterlesen…
Ein Urteil aus Hamburg macht der weiter um die längst fällige Anerkennung als Kunstform ringenden Tattoo-Branche Hoffnung. Heute Mittag entschied das Sozialgericht Hamburg, dass die Künstlersozialkasse (KSK) die Klägerin vollständig und mit allen Umsätzen auch rückwirkend seit Antragstellung aufnehmen und versichern muss. Weiterlesen…
1. Eine Tätigkeit mit kreativer Komponente, deren Schwerpunkt aber auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten liegt, ist keine Kunstausübung im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts, sondern handwerklicher Natur, auch wenn es sich nicht um ein in der Handwerksordnung verzeichnetes Handwerk handelt. 2. Zur Künstlereigenschaft von Tätowierern. Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2007, Az. B 3 KS 2/07 R Tatbestand Der Kläger Weiterlesen…