Nichteinstellung in Polizeidienst wegen Tätowierung illegal
Polizeidienst-Bewerber darf nicht allein wegen einer sichtbaren, großen Tätowierung die Einstellung versagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 24. August 2017 beschlossen (Az. 2 L 3279/17). Der Bewerber hatte sich im Jahr 2017 beim Land NRW für den Polizeidienst beworben. Auf der Innenseite eines seiner Unterarme hatte er ein Tattoo in Form eines Löwenkopfes Weiterlesen…