BFH: Keine ermäßigte Umsatzsteuer bei handgefertigten Tattoo-Vorlagen
Umsatzsteuer: Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 20.06.2011, Az. VII B 258/10 Tatbestand: I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zeichnet Tätowiervorlagen für Kunden, die sich entweder im Tätowierstudio seiner Ehefrau oder bei einem anderen Tätowierer nach der gezeichneten Vorlage tätowieren lassen wollen. Seine Kunden wählen zumeist ein Muster aus seinerSammlung, welches als Grundlage für die zu zeichnende Weiterlesen…