
Tattoos und Polizeidienst – Verwaltungsgericht Berlin stärkt Bewerberrechte
Am 27. Februar 2024 entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 36 L 405/23), dass eine Bewerberin für den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei nicht allein wegen sichtbarer Tätowierungen auf den Handrücken vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf. Weiterlesen…