Polizeibeamter wg. Tattoos & Hitlergruß rechtmäßig entlassen

Am 17. November 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass ein Beamter mit Tätowierungen verfassungswidrigem Inhalts, der zudem u. a. noch den sog. Hitlergruß zeigte, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann. Weiterlesen…

Nichteinstellung in Polizeidienst wegen Tätowierung illegal

Polizeidienst-Bewerber darf nicht allein wegen einer sichtbaren, großen Tätowierung die Einstellung versagt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 24. August 2017 beschlossen (Az. 2 L 3279/17). Der Bewerber hatte sich im Jahr 2017 beim Land NRW für den Polizeidienst beworben. Auf der Innenseite eines seiner Unterarme hatte er ein Tattoo in Form eines Löwenkopfes Weiterlesen…